Partnervermittlung 656 bgb analog, rechtsprechung zu § 656 bgb
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Die Klägerin beantragt, wie erkannt. Betonte trainingsmethoden müssen immer mit. Es kann dahingestellt bleiben, ob dies auch generell so richtig ist. Die Individuelle Partnervermittlung, kurz DIP GmbH bzw.
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Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Kempten Allgäu vom 26. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Lindau Bodensee vom 23. April 2008 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittelzüge hat die Klägerin zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand Die Parteien streiten um die teilweise Rückzahlung eines von der Klägerin an die Beklagte gezahlten Honorars für Partnervermittlungsdienste. Aufgrund von Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen wandte sich die Klägerin an die Beklagte, um sich Partnervorschläge machen zu lassen. Die Parteien unterzeichneten am 16. Nach Eingang der Vergütung erfolgt durch die Firma sofort die Vermittlung mit den erarbeiteten Vorschlagspartnern. Gleichzeitig werde ich den Vorschlagspartnern in entsprechender Weise vorgestellt. Nach umgehender Bezahlung der gesamten Honorarsumme wurden der Klägerin fünf Partnervorschläge übergeben. Kurze Zeit später kündigte sie mit Schreiben vom 27. August 2007 den Vertrag mit sofortiger Wirkung. Sie forderte im weiteren Verlauf die Rückzahlung eines Teilbetrages von 4. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin hat in Höhe von 3. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte den Klageabweisungsantrag weiter. Entscheidungsgründe Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dass der Partnervermittlungsvertrag nicht wegen arglistiger Täuschung angefochten werden könne und deshalb wirksam sei, die Klägerin auch keine Kündigung nach § 626 BGB habe erklären können, ihr aber ein Rückforderungsanspruch nach § 812 i. §§ 627, 628 Abs. Zum Zeitpunkt der nach § 627 BGB wirksamen Kündigung habe sich der Vergütungsanspruch der Beklagten auf den Teil der Vergütung beschränkt, der den bisher bereits erbrachten Leistungen entsprochen habe. Dabei sei davon auszugehen, dass über die fünf zu benennenden qualifizierten Partnervorschläge hinaus weitere geschuldet seien. Das Honorar von 5. Das Urteil des Berufungsgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Der Klägerin steht der geltend gemachte Rückforderungsanspruch in Höhe von 3. Die Zahlung in Höhe von 5. Dieser Partnervermittlungsvertrag konnte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weder wegen arglistiger Täuschung angefochten noch aus wichtigem Grund nach § 626 BGB gekündigt werden. Auch rechtfertigt nach Auffassung des Berufungsgerichts die geltend gemachte mangelnde Eignung der übersandten Partnervorschläge nicht die Annahme, diese stellten keine Erfüllung der seitens der Beklagten geschuldeten Leistung dar. Dies nimmt die Beklagte als ihr günstig hin. Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Partnervermittlungsvertrag nach § 627 Abs. § 812 ff BGB den voraus entrichteten Teil der Vergütung insoweit zurückverlangen konnte, als die dafür geschuldete Leistung der Beklagten noch nicht erbracht worden war. Nicht frei von Rechtsfehlern ist dabei die Auslegung des Berufungsgerichts, die Vereinbarung der Vergütung von 5. Vielmehr ergibt die Auslegung des Vertrages, dass die vereinbarte Summe von 5. Das wird von der Revision nicht angegriffen und lässt Rechtsfehler nicht erkennen. Zwar ist die Auslegung einer Individualvereinbarung im Revisionsverfahren nur beschränkt überprüfbar. Rechtsfrage ist jedoch, ob der Tatrichter gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat st. BGH, Urteile vom 13. Soweit ein Rechtsfehler bei der Auslegung vorliegt, ist das Revisionsgericht nicht an diese Auslegung gebunden und kann diese selbst vornehmen, soweit eine weitere Aufklärung nicht erforderlich ist st. BGH, Urteile vom 28. Das Berufungsgericht hat bei seiner Annahme, es entspreche nicht üblichen Verkehrsgepflogenheiten, eine dauerhaft zu erbringende Dienstleistung in einen kostenpflichtigen und einen unentgeltlichen Teil aufzusplitten, nicht die Besonderheiten der Partnervermittlung berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Anwendung des § 656 BGB auf den vorliegenden Vertrag. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist § 656 BGB auch auf Partnerschaftsvermittlungs-Dienstverträge anzuwenden vgl. Da der Dienstleister einer Partnervermittlung nach § 656 Abs. Deshalb besteht für den Dienstleister eines Partnervermittlungsvertrages das Risiko, dass er jederzeit mit der Kündigung des Vertragspartners rechnen muss, mit der Folge, dass er seine Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung nach § 628 Abs. Daraus folgt, dass der Betreiber einer Partnervermittlung ein auf der Hand liegendes Interesse hat, seine Leistung nach Zahlung der Vergütung insgesamt zu erbringen, um die Gegenleistung auch vollständig zu verdienen und nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, diese wieder herausgeben zu müssen. Nicht zu folgen ist dem Berufungsgericht darüber hinaus, als es darauf abstellt, dass es nach seiner Auffassung aus Sicht eines wirtschaftlich tätigen Dienstleistungsbetriebs nicht ersichtlich sei, warum dieser sich zur Erbringung von kostenlosen Dienstleistungen in unbegrenzter Anzahl habe verpflichten wollen, und dies nur den Schluss zulasse, dass die zu erbringende Zahlung von 5. Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts ist schon deshalb unrichtig, da die Verpflichtung der Beklagten nicht unbegrenzt ist, sondern sich nach Treu und Glauben nur auf die Vorstellung solcher weiterer Partner beschränkt, die sich im Bestand der Beklagten befinden beziehungsweise noch später hinzu gewonnen werden und die dem Anforderungsprofil des Auftraggebers entsprechen. Es hat im Übrigen nicht hinreichend im Blick gehabt, dass der Beklagten als Dienstverpflichteter grundsätzlich ebenfalls die Kündigung nach § 627 BGB möglich war und sie deshalb den Einfluss auf den Umfang ihrer Verpflichtung aufgrund ihres Kündigungsrechts nicht vollständig aus der Hand gegeben hat. Unberücksichtigt gelassen hat das Berufungsgericht auch, dass die Klägerin nach dem eigenen Vortrag in der Berufungsinstanz davon ausgegangen ist, dass die 5. Sie hat nämlich geltend gemacht, dass sie nur 4. Ein übereinstimmender Wille jenseits des Wortlauts des Vertragstextes und diesem damit vorgehend ist nicht feststellbar und von den Parteien auch nicht vorgetragen. Deshalb hat die Vertragsauslegung in erster Linie auf den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den daraus zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen abzustellen vgl. BGH, Urteil vom 11. Im Rahmen einer möglichen Auslegung ist dabei weiter derjenigen Vorzug zu geben, bei welcher einer Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese Regelung ansonsten als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würde vgl. BGH, Urteil vom 7. Nach diesen Grundsätzen ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung von 5. Der Wortlaut der Vereinbarung ist insoweit eindeutig und eine andere Auslegung wie die des Berufungsgerichts würde dazu führen, dass die Vereinbarung hinsichtlich der Unentgeltlichkeit der weiteren Partnervorschläge und die Trennung von den ersten fünf Partnervorschlägen mit den dafür zu zahlenden 5. Dementsprechend konnte die Klägerin aufgrund ihrer Kündigung nach § 627 BGB nicht die Rückforderung der bereits geleisteten Zahlungen gemäß § 628 Abs. Die Klage erweist sich demnach als unbegründet.
Heute hat sich der Schutzzweck leicht verschoben, es soll die Intimssphäre der Ehegatten vor unerwünschten Ehemaklerprozessen geschützt werden Diskretionsbedürfnis. Es blieb bei diesem einzigen Zusammentreffen. Print umgehender Bezahlung der gesamten Honorarsumme wurden der Klägerin fünf Partnervorschläge übergeben. partnervermittlung 656 bgb analog Grund für die fehlende Durchsetzbarkeit Ursprünglich wurde die sittliche Anstößigkeit der entgeltlichen gewerblichen Ehevermittlung als Normzweck angesehen, also eine Ausprägung des. Für unbrauchbare Partnervorschläge brauchen Sie nichts zu bezahlen und können alles zurückfordern, was Sie bereits gezahlt haben. Man kann ja auch die Vorschriften über die Ehe nicht pan auf die NeLG anwenden. Wedel bezieht sich dabei aufwonach Honorarforderungen aus einem Vertrag mit einer Online-Partnerbörse § 656 BGB unterfallen können. Mit diesem Herrn traf sich die Klägerin 14 Tage nach Vertragsschluss. Somit erklärt sich auch das Sprichtwort: Zur Verdeutlichung ein anderes Beispiel: Der Beklagte stellt darüber hinaus klar, dass er sich nicht erinnern kann, ob der Registriervorgang, so wie von der Klägerin dargelegt wurde, auch tatsächlich stattgefunden hat. Anspruch auf Aufwendungsersatz Ein Anspruch des Maklers auf Tout seiner Aufwendungen besteht nur bei besonderer Vereinbarung § 652 Abs. Das Untätigbleiben des Beklagten bzw.